Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition mit Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holsteins. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten (Mindestinvestition 250.000 €) sowie Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe (Mindestinvestition 50.000 €). Zuschuss für kleine Unternehmen bis 20 %, für mittlere bis 15 % im C- und 10 % im D-Gebiet, gedeckelt auf 35.000 € je neu geschaffenem Vollzeitarbeitsplatz; mindestens 20 % der Investition sind aus Eigenmitteln zu finanzieren. Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, bevorzugt digital über ib-sh.de.
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
GRW-Investitionszuschuss aus dem Landesprogramm Wirtschaft für KMU in den C- und D-Fördergebieten Schleswig-Holsteins zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten sowie zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben.