Zuschuss Schleswig-Holstein

Innovations-Bonus Schleswig-Holstein (EIK-Richtlinie)

Fördergeber: WTSH

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU in Schleswig-Holstein: Zuschuss zu innovationsunterstützenden Dienstleistungen wie Prototyping, Design, Produkttests, Materialstudien und Zertifizierungen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Schleswig-Holstein (unter 250 Beschäftigte und unter 50 Mio. € Umsatz). Gefördert werden extern beauftragte innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatung mit förderfähigen Kosten zwischen 15.000 und 140.000 €; bei privaten Auftragnehmern bis 40 % (maximal 56.000 €), bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis 70 % (maximal 98.000 €). Das Vorhaben soll innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden; Aufträge dürfen erst nach Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vergeben werden, Angebote müssen formal und wettbewerblich eingeholt sein. Antrag digital über das Serviceportal des Landes bei der WTSH mit Vorhabenbeschreibung, Kostenkalkulation, Angeboten und KMU-Nachweis.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.