Förderdarlehen Bund

Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Fördergeber: KfW

Finanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, Batteriespeichern und Wärmenetzen für Unternehmen, Landwirte, Freiberufler und Privatpersonen, die Strom einspeisen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, darunter auch Privatpersonen, die Strom aus Photovoltaik einspeisen, sowie Landwirte und gemeinnützige Organisationen; ausgeschlossen sind Bund, Länder und Kommunen. Förderfähig sind Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Geothermie, Wasserkraft, Wärmepumpen, Wärmenetze und Stromspeicher; fossile Erzeugungsanlagen sind ausgeschlossen. Der Kredit finanziert bis zu 100 Prozent der Kosten bis 150 Mio. Euro pro Vorhaben mit Laufzeiten zwischen 2 und 30 Jahren und bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Antrag vor Vorhabensbeginn über Bank oder Sparkasse. Stand des Merkblatts: Mai 2025.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.