Zuschuss Bund

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Fördergeber: BAFA

Zuschuss für qualifizierte Energieberatungen in Unternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen: Energieaudits nach DIN EN 16247, Sanierungs- und Neubauberatungen nach DIN V 18599 sowie Contracting-Orientierungsberatungen.

Antragsberechtigt sind KMU und Freiberufler, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Kultureinrichtungen und Religionsgemeinschaften, sofern sie nicht gesetzlich zum Energieaudit verpflichtet sind. Modul 1 fördert Energieaudits nach DIN EN 16247, Modul 2 Energieberatungen nach DIN V 18599 für Bestandsgebäude (Sanierungskonzept oder Sanierungsfahrplan) und Neubauten, Modul 3 Contracting-Orientierungsberatungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, die Höchstbeträge sind nach Modul und Energiekosten gestaffelt. Der Antrag wird vor Beauftragung des Energieberaters online über das BAFA-Portal gestellt; der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt sein. Die Richtlinie ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.