Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Deutschland; ausgeschlossen sind unter anderem Beratungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Gefördert werden konzeptionelle, individuell durchgeführte Beratungen durch beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater. Die Bemessungsgrundlage ist auf 3.500 Euro begrenzt, der Fördersatz liegt je nach Standort der Betriebsstätte bei 50, 60 oder 80 Prozent (maximal 2.800 Euro). Junge Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Antrag wird vor Abschluss des Beratungsvertrags online über das BAFA-Portal gestellt; seit 15. November 2025 wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen der Brutto-Rechnungsbetrag zugrunde gelegt. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026, finanziert aus Bundesmitteln und ESF Plus.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Fördergeber: BAFA
Zuschuss zu Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, einschließlich Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.