Gefördert werden Gründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Freiberuflern und Gewerbetreibenden in Baden-Württemberg. Das Darlehen beträgt bis zu 200.000 Euro je Gründerin oder Gründer und bis zu 800.000 Euro je Unternehmen. Laufzeiten von 5, 8 oder 10 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt 80 Prozent des Risikos, sodass weniger Sicherheiten benötigt werden. Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn; Handwerksmeister können zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro erhalten.
Startfinanzierung 80
Fördergeber: L-Bank
Zinsgünstiges Gründungsdarlehen mit 80-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Existenzgründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.