Zuschuss Baden-Württemberg

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Zuschuss zu externen Forschungs- und Entwicklungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg in vier Varianten vom Basisgutschein bis zum Hightech- und Start-up-Gutschein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit höchstens 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 20 Mio. Euro Vorjahresumsatz oder Bilanzsumme. Der Innovationsgutschein BW fördert wissenschaftliche Vorarbeiten und Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife mit 50 Prozent und maximal 7.500 Euro; Hightech BW (Unternehmen älter als fünf Jahre) und Start-up BW (bis fünf Jahre, Fokus Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech) gewähren bis 20.000 Euro. Die Variante Mittelstand trifft Start-ups fördert Kooperationsprojekte zwischen Mittelständlern bis 250 Beschäftigten und Start-ups. Anträge werden fortlaufend online bei der L-Bank gestellt; Aufträge dürfen erst nach der Bewilligung vergeben werden, Bewilligungszeitraum zehn Monate.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.