Zuschuss Bayern

Innovationsgutschein Bayern (kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe)

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) / Projektträger Bayern

Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einkaufen.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme sowie Existenzgründer mit Betriebsstätte in Bayern. Der Innovationsgutschein Standard fördert zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 38.000 Euro mit einem Basissatz von 40 Prozent, der sich etwa in strukturschwachen Regionen, bei Beauftragung einer Hochschule oder für Kleinstunternehmen auf bis zu 60 Prozent erhöht. Der Innovationsgutschein Spezial fördert Ausgaben von 30.000 bis 99.500 Euro mit 50 Prozent. Anträge sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger Bayern (Bayern Innovativ) in Nürnberg einzureichen; ein Vertragsschluss vor Bewilligung führt zum Förderausschluss.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.