Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz mit Sitz in Brandenburg, die ein innovatives Geschäftsmodell aufbauen. Gefördert werden Personal-, Sach- und Investitionsausgaben mit einem Zuschuss zwischen 25.000 und 150.000 Euro, der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent; Geschäftsführergehälter sind nur bis zur Hälfte des Zuschusses förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine Erstberatung bei ILB und Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) verpflichtend, der Antrag wird anschließend digital im ILB-Kundenportal gestellt. Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann beantragt werden.
Gründung innovativ
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
EFRE-Zuschuss für innovative und sozial-innovative Gründungen in Brandenburg, deren Gründung oder Übernahme höchstens drei Jahre zurückliegt.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.