Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen durch KMU sowie in bestimmten Fördergebieten auch durch große Unternehmen. Die Beihilfeintensität liegt je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 7,5 und 30 Prozent der förderfähigen Kosten, der Eigenanteil muss mindestens 25 Prozent betragen; Zuschüsse reichen von 5.000 Euro bis 1,25 Mio. Euro im D-Gebiet Bremen und bis 2,5 Mio. Euro in C-Gebieten. Ergänzend sind zinsverbilligte Investitionsdarlehen ab 50.000 Euro möglich. Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn bei der Bremer Aufbau-Bank (Bremen) oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung (Bremerhaven) zu stellen.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Investitionszuschuss
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank (BAB) / BIS Bremerhaven
Investitionszuschuss des Landes Bremen auf Basis der GRW für Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, die in Bremen oder Bremerhaven investieren und Arbeitsplätze schaffen.