Zuschuss Hessen

Förderung der regionalen Entwicklung – Betriebliche Investitionen (GRW Hessen)

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) / Hessisches Wirtschaftsministerium

Investitionszuschuss aus GRW- und EFRE-Mitteln für Unternehmen in den hessischen Fördergebieten, die Betriebsstätten errichten, erweitern oder modernisieren und Arbeitsplätze schaffen.

Gefördert werden betriebliche Investitionen in den hessischen GRW-Fördergebieten, insbesondere in Nord- und Osthessen (u. a. Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg, Vogelsberg, Odenwald). In D-Fördergebieten sind nur KMU, in C-Fördergebieten auch große Unternehmen antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt je nach Größe und Gebiet zwischen 10 und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, mindestens 5.000 Euro bei mindestens 12.500 Euro Ausgaben; ein Eigenanteil von 25 Prozent ist erforderlich. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn bei der WIBank, Niederlassung Kassel, gestellt, EFRE-Anträge über das Online-Kundenportal. Grundlage ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung vom 23.09.2024.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.