Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (große Unternehmen nur in Verbünden) sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Gefördert werden einzelbetriebliche und Verbund-FuE-Vorhaben mit 25 bis 80 Prozent, Durchführbarkeitsstudien bis 60 Prozent, Schutzrechtsanmeldungen, Innovationsberatungsdienste und Prozessinnovationen einschließlich digitaler Technologien wie KI, Blockchain und Cybersicherheit bis 50 Prozent; der Zuschuss liegt zwischen 15.000 und 200.000 Euro. Projektträger ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, bei der der Antrag spätestens 14 Tage vor dem geplanten Vorhabensbeginn einzureichen ist. Ergänzend berät das TBI zur KI-Einführung in Unternehmen bis 100 Beschäftigte.
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuE-Richtlinie MV)
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV / TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
EFRE-kofinanzierte Zuschüsse für FuE-Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechtsanmeldungen, Innovationsberatung und Prozessinnovationen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.