Gefördert werden experimentelle Entwicklungen neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die über den betriebsspezifischen Stand der Technik hinausgehen, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Antragsberechtigt sind KMU und Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die im Handels- oder Handwerksregister eingetragen sind. Fremdleistungen und Investitionskosten dürfen jeweils höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen. Antrag laufend über das NBank-Kundenportal vor Vorhabenbeginn; Bearbeitungszeit derzeit 3 bis 4 Monate. Handwerksbetrieben wird vorab die Innovationsberatung der Kammer empfohlen.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Fördergeber: NBank
EFRE-Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsprojekte von KMU und Handwerksbetrieben in Niedersachsen.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.