Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, darunter auch Privatpersonen, die Strom aus Photovoltaik einspeisen, sowie Landwirte und gemeinnützige Organisationen; ausgeschlossen sind Bund, Länder und Kommunen. Förderfähig sind Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Geothermie, Wasserkraft, Wärmepumpen, Wärmenetze und Stromspeicher; fossile Erzeugungsanlagen sind ausgeschlossen. Der Kredit finanziert bis zu 100 Prozent der Kosten bis 150 Mio. Euro pro Vorhaben mit Laufzeiten zwischen 2 und 30 Jahren und bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Antrag vor Vorhabensbeginn über Bank oder Sparkasse. Stand des Merkblatts: Mai 2025.
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
Fördergeber: KfW
Finanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, Batteriespeichern und Wärmenetzen für Unternehmen, Landwirte, Freiberufler und Privatpersonen, die Strom einspeisen.