Antragsberechtigt sind Gründer im Haupt- oder Nebenerwerb, Freiberufler und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz, deren Geschäftsaufnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Seit 1. Februar 2026 können auch kleine gewerbliche Sozialunternehmen und kleine gemeinnützige Unternehmen den Kredit nutzen. Die KfW stellt die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung frei, was die Kreditvergabe erleichtert. Laufzeiten bis 5 Jahre (1 Tilgungsfreijahr) oder bis 10 Jahre (2 Tilgungsfreijahre). Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn bei einer Bank oder Sparkasse gestellt. Stand des Merkblatts: Juni 2026.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)
Fördergeber: KfW
Förderkredit für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel bis 200.000 Euro ohne eigenes Kapital als Voraussetzung.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.