Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die noch nicht selbstständig sind und eine Gründung oder Übernahme in Thüringen planen, sowie Nebenerwerbsgründer, die innerhalb von fünf Jahren in den Haupterwerb wechseln. Gefördert werden Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Co-Working-Nutzung mit 90 % der standardisierten Einheitskosten, maximal 1.580 € bei Gründung und 2.210 € bei Übernahme, nicht rückzahlbar. Vor Antragstellung ist eine schriftliche Bestätigung des Beratungsbedarfs durch eine fachkundige Stelle (IHK, HWK oder ThEx Enterprise) einzuholen, sonst wird der Antrag abgelehnt. Antrag online über das TAB-Portal mit Ausweiskopie und Betreuungsplan.
Existenzgründungspass Thüringen
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Zuschuss der Thüringer Aufbaubank zu Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungsangeboten für Personen, die in Thüringen gründen, ein Unternehmen übernehmen oder vom Neben- in den Haupterwerb wechseln.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.