Förderfähig sind Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften, die höchstens sieben Jahre alt sind, weniger als 50 Beschäftigte und maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben, ihren Hauptsitz im EWR und eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten und in einer innovativen Branche tätig sind oder ein Innovationskriterium erfüllen. Investoren müssen natürliche Personen (ab 18 Jahren) oder Business-Angel-Gesellschaften sein und die Anteile mindestens drei Jahre halten; die Mindestinvestition beträgt 10.000 Euro. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises (max. 100.000 Euro je Investor), der Exitzuschuss 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, begrenzt auf den erhaltenen Erwerbszuschuss. Zuerst beantragt das Unternehmen beim BAFA die Förderfähigkeit, anschließend der Investor den Zuschuss, jeweils vor Abschluss des Beteiligungsvertrags. Die aktuelle Richtlinie gilt seit März 2024; Anträge auf Erwerbszuschuss sind bis 31. Dezember 2026 möglich.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Fördergeber: BAFA / BMWE
Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die sich an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Der Investor erhält 15 Prozent seiner Investition steuerfrei erstattet, das Start-up gewinnt dadurch leichter Eigenkapital.