Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, die eine Existenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder es innerhalb der ersten 36 Monate festigen; bestimmte Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte und Finanzdienstleister sowie Gründungen als reine Gesellschafter sind ausgeschlossen. Das Darlehen beträgt bis zu 25.000 Euro bei 4 Prozent Zinsen p. a. auf die Restschuld, Laufzeit bis sechs Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Es wird aus Mitteln des Landes und des ESF Plus über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) in Schwerin vergeben, eine Hausbank ist nicht nötig. Antrag mit Businessplan vor Vorhabensbeginn bei der GSA.
Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV / GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Kleindarlehen bis 25.000 Euro für Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolger in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme, vergeben über die GSA Schwerin.