Antragsberechtigt sind Existenzgründer (auch im Nebenerwerb), Freiberufler und KMU mit Betriebsstätte in Bayern während der Gründungsphase von bis zu fünf Jahren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel und Übernahmen bis 10 Mio. Euro je Vorhaben. Der Zinssatz richtet sich nach Bonität und Besicherung, Gründer und junge Unternehmen erhalten erhöhte Zinsverbilligungen; Laufzeiten orientieren sich an der Nutzungsdauer, mindestens ein Tilgungsfreijahr ist möglich. Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann die LfA eine 60-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank übernehmen. Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn.
Startkredit (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm)
Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Zinsverbilligtes Gründungsdarlehen der LfA für Existenzgründer, Nachfolger und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme in Bayern.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.