Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland oder der EU; ausgeschlossen sind Bund, Länder und Kommunen. Gefördert werden drei Module: Herstellung klimafreundlicher Technologien (Modul A, z. B. erneuerbare Energien, Wasserstoff, Batterien, effiziente Gebäudetechnik), klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien (Modul B) sowie klimafreundliche Infrastruktur wie Stromnetze, Wasserstoff-Infrastruktur und CO2-Pipelines (Modul C). Kredithöchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben, der Zinssatz wird am Tag der Zusage nach Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt und aus Bundesmitteln verbilligt. Antrag vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner. Stand des Merkblatts: Juni 2026.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW 293)
Fördergeber: KfW
Zinsgünstiger Kredit für Unternehmen jeder Größe, die in klimafreundliche Technologien, Produktionsverfahren oder Infrastruktur investieren.