Zuschuss Bund

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG)

Fördergeber: BMBFSFJ / Länder (Ämter für Ausbildungsförderung) / KfW

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder vergleichbaren Abschlüssen: Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen für Lehrgangsgebühren sowie einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen.

Gefördert werden Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, die sich auf einen Fortbildungsabschluss oberhalb der Facharbeiterebene vorbereiten (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Erzieher); eine Altersgrenze gibt es nicht, auch Teilzeit- und Fernlehrgänge sind förderfähig. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und 50 Prozent als zinsgünstiges KfW-Darlehen; wer die Prüfung besteht, erhält 50 Prozent des Restdarlehens erlassen, bei Existenzgründung nach der Prüfung ist ein weiterer Erlass möglich. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss hinzu, mit Zuschlägen für Kinder und Alleinerziehende; Materialkosten für das Meisterstück werden bis 2.000 Euro zur Hälfte bezuschusst. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Länder (meist bei Landkreisen oder Landesförderinstituten), der Antrag ist schriftlich oder elektronisch möglich, das Darlehen schließt die KfW ab. Finanziert wird das AFBG von Bund und Ländern.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.