Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (oder erwartetem Kind) innerhalb der Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms. Das Z15-Darlehen wird 15 Jahre lang um 1,00 Prozentpunkt zinsverbilligt, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent p. a. mit 24 tilgungsfreien Monaten zu Beginn. Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Haushaltsgröße. Kombinierbar sind Zusatzfinanzierungen für Energieeffizienz und Barrierefreiheit sowie KfW-Programme, nicht jedoch andere Landesprogramme. Der Antrag wird vor Baubeginn bzw. Kaufvertrag im L-Bank-Förderportal gestellt und an die zuständige Wohnraumförderungsstelle weitergeleitet.
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
Fördergeber: L-Bank
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Familien mit mindestens einem Kind zum Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.