Förderdarlehen Bund

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (KfW 261)

Fördergeber: KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gefördert wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal (jeweils EE-Klasse mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme) mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 EE und 5 Prozent bei Effizienzhaus 55 EE und Denkmal EE; die Nachhaltigkeitsklasse bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich, der Worst-Performing-Building-Bonus 10 und der Bonus für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten; der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt. Das aktuelle Merkblatt gilt seit 21. Juli 2026 im Rahmen der reformierten BEG.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.