Zuschuss Mecklenburg-Vorpommern

GRW – Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

Investitionszuschuss des Landesförderinstituts für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren und Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.

Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und grundlegende Modernisierung von Betriebsstätten mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab 50.000 Euro; bestimmte Branchen sind ausgeschlossen. Die Basisfördersätze seit 1. Januar 2026 betragen für kleine Unternehmen 25 Prozent in den Landkreisen, 20 Prozent in Schwerin und Rostock und 35 Prozent in Vorpommern-Greifswald, für mittlere Unternehmen 15, 10 bzw. 25 Prozent; große Unternehmen werden nicht gefördert. Der formgebundene Antrag ist vor Vorhabensbeginn beim LFI zu stellen, die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip nach Belegnachweis. Das Land überarbeitet die Richtlinie derzeit; bis zur Veröffentlichung dienen die bisherigen Regelungen als Orientierung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.