Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, Vereine, Verbände und Stiftungen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; Freiberufler und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Gefördert werden Investitionen in Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme, Machbarkeitsstudien und Demonstrationsvorhaben, die die Treibhausgasemissionen der Organisation um mindestens 30 Prozent verringern. Der Zuschuss beträgt je nach Unternehmensgröße 30, 35 oder 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann mit Boni auf bis zu 70 Prozent steigen; der Mindestzuschuss liegt bei 20.000 Euro, bei Studien und Planungen bei 2.000 Euro. Der formgebundene Antrag ist vor Vorhabensbeginn beim LFI zu stellen; Planungsleistungen dürfen vorab erfolgen.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)
EFRE-Zuschuss für Unternehmen, Vereine, Verbände und kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die mit Investitionen ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent senken.