Zuschuss Mecklenburg-Vorpommern

Meisterprämie – Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Handwerk

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

Einmaliger Zuschuss für Handwerks- und Industriemeister, die in Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen.

Antragsberechtigt sind Handwerks- oder Industriemeister sowie gleichgestellte Personen nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung, die durch Neugründung oder Betriebsübernahme in einem Handwerk der Anlage A oder B1 erstmals selbstständig werden und ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Prämie beträgt 7.500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt; werden innerhalb von zwölf Monaten mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen, kommen 2.500 Euro hinzu. Der formgebundene Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit beim LFI einzureichen; mit Eingang des Antrags darf auf eigenes Risiko begonnen werden.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.