Antragsberechtigt sind natürliche Personen innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Gefördert werden Neubau, Erwerb, barrierereduzierende Modernisierung und klimagerechte Modernisierung mit Verbesserung um mindestens zwei Effizienzstufen. Das Darlehen beträgt in Einkommensgruppe A bis 180.000 € (plus 10.000 € je Kind), in den Gruppen B und C bis 140.000 € (plus 7.500 € je Kind); zusätzlich gibt es 10.000 € Zuschuss je Kind oder schwerbehinderter Person. Antrag bei der örtlich zuständigen Wohnraumförderstelle vor Vorhabenbeginn; derzeit hohes Antragsaufkommen.
Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum) Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Zinsgünstiges Landesdarlehen für Haushalte mit begrenztem Einkommen zum Bau, Erwerb oder zur barrierefreien bzw. klimagerechten Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.