Förderdarlehen Rheinland-Pfalz

Förderung von selbst genutztem Wohnraum Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen 501/502/503)

Fördergeber: ISB

Zinsgünstiges Landesdarlehen mit Tilgungszuschuss für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz.

Antragsberechtigt sind Bauherren und Erwerber, deren Haushaltseinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze um höchstens 60 % übersteigt (Grenzen von rund 22.000 € für Einpersonen- bis über 86.000 € für Fünfpersonenhaushalte). Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Kauf sowie Um-, Aus- und Modernisierungsmaßnahmen. Darlehen bis 150.000 bis 190.000 € je nach Gebietsstufe, 10 % Eigenkapital erforderlich, Zinssatz Stand August 2026 3,70 % (20 Jahre fest) bzw. 3,80 % (30 Jahre fest), Tilgungszuschuss bis 10 %. Antrag bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung, die eine Förderbestätigung an die ISB weiterleitet; kein Baubeginn vor Bewilligung.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.