Förderdarlehen Bund

ERP-Förderkredit Innovation (KfW 513/514)

Fördergeber: KfW

Finanziert Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen; Nachfolger von ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit sowie ERP-Mezzanine für Innovation. Je innovativer das Vorhaben, desto besser die Konditionen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer mit höchstens 500 Mio. Euro Gruppenumsatz, auch junge Unternehmen. Das Programm arbeitet mit einem dreistufigen Modell (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Innovation); in den beiden oberen Stufen gibt es neben dem verbilligten Zins einen ERP-Förderzuschuss von 3 bzw. 5 Prozent des ausgezahlten Kreditbetrags, gedeckelt auf 200.000 Euro. Der Kredit beträgt bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben. Antrag vor Vorhabensbeginn über Bank oder Sparkasse; der Zuschussantrag muss spätestens drei Monate nach Kreditzusage erfolgen. Eingeführt zum 1. Juli 2025 als Ersatz für die Programme 380/390 und 360/361/364. Stand der Produktinfo: April 2026.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.