Förderdarlehen Brandenburg

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR 2026)

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Landesdarlehen mit Zuschüssen für Haushalte, die in Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum erwerben, neu bauen, umbauen oder modernisieren, mit zusätzlicher Förderung je Kind.

Gefördert werden natürliche Personen, deren Haushaltseinkommen die Grenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um höchstens 100 Prozent übersteigt. Das Grunddarlehen beträgt bis zu 230.000 Euro, hinzu kommen ein Grundzuschuss von 10.000 Euro, je Kind 5.000 Euro Darlehen und 10.000 Euro Zuschuss sowie weitere 10.000 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen; Zusatzdarlehen gibt es für Denkmalpflege und Bestandserwerb. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028. Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn bei der ILB mit städtebaulicher Stellungnahme der Gemeinde, Einkommens- und Eigentumsnachweisen einzureichen; daneben existieren die Varianten Nachhaltige Modernisierung und Anschubfinanzierung für Investoren.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.