Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und grundlegende Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg mit mindestens 100.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben und mindestens 25 Prozent Eigenbeteiligung. Die Fördersätze sind nach Unternehmensgröße und Fördergebiet gestaffelt: kleine Unternehmen bis 20 Prozent im D-Gebiet und bis 35 Prozent mit Zuschlägen im C-Gebiet, mittlere bis 10 bzw. 25 Prozent, große Unternehmen bis 15 Prozent im C-Gebiet; Transformationsinvestitionen können mit bis zu 45 Prozent gefördert werden. Der Antrag ist vor Investitionsbeginn über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die ILB führt die Richtlinie als GRW Gewerbliche Richtlinie fort; die Richtlinie wird an den neuen GRW-Koordinierungsrahmen angepasst, aktuelle Fördersätze sollten vor Antragstellung bei der ILB bestätigt werden.
GRW-G Gewerbliche Richtlinie (Große Richtlinie) Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in Brandenburg, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern.