Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Tourismusbetriebe mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt ohne öffentliche Beteiligung ab 25 %. Gefördert werden Investitionsvorhaben ab 30.000 € Mindestinvestition; KMU erhalten bei Ansiedlungen 30 bis 40 %, bei sonstigen Vorhaben mit Tarifbindung 25 bis 35 % und ohne Tarifbindung 15 bis 30 %, Großunternehmen mit Tarifbindung 10 bis 20 %. Ein beihilfefreier Eigenbeitrag von mindestens 25 % ist erforderlich. Die Landesrichtlinie basiert auf dem GRW-Koordinierungsrahmen ab 1. Januar 2026. Antrag auf amtlichem Formular bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor Vorhabenbeginn.
GRW Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt (gewerbliche Wirtschaft)
Fördergeber: IB Sachsen-Anhalt
GRW-Investitionszuschuss für Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in Sachsen-Anhalt.