Antragsberechtigt sind Privatpersonen innerhalb der hessischen Einkommensgrenzen (27.561 Euro für Einpersonenhaushalte, 46.353 Euro für Zweipersonenhaushalte zuzüglich 9.397 Euro je weitere Person und 833 Euro je Kind), die erstmals Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen. Das Darlehen beträgt bei Neubauten 160.000 bis 200.000 Euro, bei Effizienzhaus-40-Standard bis 220.000 Euro, höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten, zu einem Festzins von 0,6 Prozent über 20 Jahre. Der Antrag wird vor Baubeginn bei der Wohnungsbauförderstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung oder digital über das WIBank-Kundenportal gestellt. Für den Erwerb gebrauchter Immobilien gibt es das parallele Hessen-Darlehen Bestandserwerb.
Hessen-Darlehen Neubau (Förderung von selbst genutztem Wohneigentum)
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und gemeinschaftliche Wohnprojekte, die in Hessen erstmals selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder ersterwerben.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.