Antragsberechtigt sind Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen (32.100 € für eine Person, 48.200 € für zwei Personen, plus 7.900 € je weitere Person und 1.400 € je Kind), die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Das Darlehen hat einen festen Nominalzins von 1,0 % p. a., Laufzeit bis 30 Jahre mit drei tilgungsfreien Anfangsjahren; Tilgungszuschüsse von 5 % je Kind (maximal 20 %) und 15 % bei Energiestandard EH 55. Mindestens 15 % Eigenleistung (10 % bei mehr als zwei Kindern), Wohnfläche bis 180 m², zehnjährige Belegungsbindung. Antrag vor Baubeginn über die SIKB; reine Vorbereitungsmaßnahmen wie Planung und Grunderwerb gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Saarländische Wohnraumförderung – Eigentumsförderung
Fördergeber: SIKB
Landesdarlehen zu 1,0 % Zins für Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung im Saarland zum Neubau, Ersterwerb, Umbau oder zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.