Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Kooperationsnetzwerke in Thüringen; ausgeschlossen sind Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ab 25 %, mit über 20 % Leiharbeit oder in Schwierigkeiten. Die Gesamtinvestition muss mindestens 100.000 € betragen. Fördersätze im C-Gebiet 30 bis 40 % für kleine, 20 bis 30 % für mittlere und 10 bis 20 % für große Unternehmen, im D-Gebiet 20 % bzw. 10 %; Transformationsvorhaben für Umweltschutz und Energieeffizienz bis 65 %. Prioritäre Branchen sind industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswirtschaft, erneuerbare Energien und IT. Antrag vor Vorhabenbeginn online über das TAB-Portal; die aktuelle Richtlinie gilt bis 31.12.2026.
GRW Thüringen – Investitionsförderung gewerbliche Wirtschaft
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
GRW-Investitionszuschuss für neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierungen und umweltfreundliche Transformationsinvestitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen.