Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit tragfähigem Konzept, aber unzureichenden Sicherheiten. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Beteiligungen mit bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos; die kreditgebende Bank trägt mindestens 20 Prozent selbst. Der Bürgschaftsbetrag liegt bei bis zu 2 Mio. Euro je Bürgschaft. Der Antrag läuft in der Regel über die Hausbank, viele Bürgschaftsbanken bieten über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken auch eine Bürgschaft ohne Bank an, bei der das Unternehmen vorab direkt eine Bürgschaftszusage einholt. Es fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt sowie eine laufende Bürgschaftsprovision an. Zuständig ist jeweils die Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (mit Rückbürgschaft von Bund und Ländern)
Fördergeber: Bürgschaftsbanken der Länder / VDB
Die Bürgschaftsbanken der Länder übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite an Gründer und mittelständische Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Bund und Länder sichern die Bürgschaften durch Rückbürgschaften ab.