Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gefördert wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal (jeweils EE-Klasse mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme) mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 EE und 5 Prozent bei Effizienzhaus 55 EE und Denkmal EE; die Nachhaltigkeitsklasse bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich, der Worst-Performing-Building-Bonus 10 und der Bonus für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten; der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt. Das aktuelle Merkblatt gilt seit 21. Juli 2026 im Rahmen der reformierten BEG.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (KfW 261)
Fördergeber: KfW
Kredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.