Gefördert werden drei Förderstufen: Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40, Einhaltung der Treibhausgasgrenzwerte über den Lebenszyklus, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung), Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (zusätzlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) sowie befristet bis Ende 2026 die Stufe Effizienzhaus 55. Kredithöchstbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG 150.000 Euro. Laufzeiten bis 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung und bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren; die Zinsen wurden zum 2. März 2026 nochmals abgesenkt. Produkt 297 richtet sich an Privatpersonen zur Selbstnutzung, Produkt 298 an Privatpersonen als Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und kommunale Unternehmen. Antrag vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die Hausbank mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Stand des Merkblatts: Juli 2026.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298)
Fördergeber: KfW
Zinsgünstige Kredite für den Neubau oder Ersterwerb besonders energieeffizienter und klimafreundlicher Wohngebäude, für Selbstnutzer (297) ebenso wie für Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften und Kommunen (298).