Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind und ohne bisheriges Wohneigentum. Die gekaufte Immobilie muss zum Antragszeitpunkt in Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Zusage ist entweder eine Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE nachzuweisen oder alternativ die Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen (Heizungstausch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, Fenster, Fassade, Dach). Kredithöchstbeträge seit August 2026: 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei und 180.000 Euro ab drei Kindern. Antrag vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags über ein Finanzierungsinstitut der Wahl. Stand des Merkblatts: August 2026.
Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (KfW 308)
Fördergeber: KfW
Förderkredit für Familien mit minderjährigen Kindern, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen, selbst nutzen und energetisch sanieren. Seit 3. August 2026 gelten deutlich höhere Kreditbeträge und flexiblere Sanierungsanforderungen.