Zuschuss Bund

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Fördergeber: KfW

Zuschuss für den Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder Anschlüsse an Wärmenetze in bestehenden Wohngebäuden. Seit 21. Juli 2026 gelten die Konditionen der reformierten BEG.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Bestandswohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) sowie einen gestaffelten Einkommensbonus von 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, mit 10.000 Euro Freibetrag je minderjährigem Kind. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Antrag vor Vorhabensbeginn im Kundenportal Meine KfW; ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung muss vorliegen, die Bestätigung erstellt ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.