Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Vereine und Kommunen; der Bauantrag muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung), Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze; der Heizungstausch läuft dagegen über die KfW. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, mit iSFP-Bonus 20 Prozent, wobei der 5-Prozent-Bonus seit 21. Juli 2026 nur noch auf den 30.000 Euro übersteigenden Teil der förderfähigen Kosten gewährt wird. Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 Prozent bezuschusst. Der Antrag wird vor Auftragserteilung online beim BAFA gestellt, ein Energieeffizienz-Experte muss eine technische Projektbeschreibung erstellen; nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM, BAFA)
Fördergeber: BAFA
Zuschuss für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Fenster und Türen, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.