Begünstigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Gewinnsituation, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben. Förderfähig sind Löhne und Gehälter des FuE-Personals, bei Auftragsforschung 70 Prozent des Entgelts, Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit 100 Euro je Stunde (max. 40 Stunden pro Woche) sowie seit 2026 anteilig Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent, für KMU 35 Prozent, auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr. Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst bescheinigt die BSFZ (Konsortium aus VDI, AiF und DLR) vollelektronisch die Förderfähigkeit des Vorhabens, anschließend wird die Zulage beim Finanzamt beantragt und auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausgezahlt. Anträge sind auch für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben bis zu vier Jahre rückwirkend möglich; es besteht ein Rechtsanspruch.
Forschungszulage (steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung)
Fördergeber: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) / Finanzverwaltung
Steuerliche Forschungsförderung mit Rechtsanspruch für Unternehmen aller Größen und Branchen: Ein Teil der Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung wird mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt.