Steuerliche Förderung Bund

Forschungszulage (steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung)

Fördergeber: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) / Finanzverwaltung

Steuerliche Forschungsförderung mit Rechtsanspruch für Unternehmen aller Größen und Branchen: Ein Teil der Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung wird mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt.

Begünstigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Gewinnsituation, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben. Förderfähig sind Löhne und Gehälter des FuE-Personals, bei Auftragsforschung 70 Prozent des Entgelts, Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit 100 Euro je Stunde (max. 40 Stunden pro Woche) sowie seit 2026 anteilig Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent, für KMU 35 Prozent, auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr. Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst bescheinigt die BSFZ (Konsortium aus VDI, AiF und DLR) vollelektronisch die Förderfähigkeit des Vorhabens, anschließend wird die Zulage beim Finanzamt beantragt und auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausgezahlt. Anträge sind auch für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben bis zu vier Jahre rückwirkend möglich; es besteht ein Rechtsanspruch.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.