Förderdarlehen Bund

Wohneigentum für Familien – Neubau (KfW 300)

Fördergeber: KfW

Zinsgünstiger Förderkredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder als Ersterwerb kaufen und selbst nutzen.

Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind (Durchschnitt der beiden Jahre vor Antragstellung) und dass die Familie bisher kein Wohneigentum besitzt. Das Gebäude muss die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40, Treibhausgasgrenzwerte, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung) erreichen. Kredithöchstbeträge: 170.000 Euro bei ein bis zwei Kindern, 200.000 Euro bei drei bis vier Kindern, 220.000 Euro ab fünf Kindern; mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) jeweils 50.000 Euro mehr, also bis 270.000 Euro. Laufzeit mindestens 4 und bis 35 Jahre mit 10 Jahren Zinsbindung. Antrag vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die finanzierende Bank; ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Stand des Merkblatts: Dezember 2025.

Die Programmdarstellung ist eine redaktionelle Orientierung (zuletzt geprüft: 2026-10). Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Informationen des Fördergebers.